Vergleich statt Gerichtsurteil im Gaskostenstreit?

Der Gasversorger hat die Wahl

Natürlich müssen beide Parteien dem Vorschlag des OLG Oldenburg zustimmen, doch dass sich die Klägergemeinschaft auf diesen einlassen wird, ist mehr als wahrscheinlich. Denn dann würde sie von ihrem ehemaligen Gasversorger zwei Drittel ihrer in den Jahren 2004 bis 2007 überhöht gezahlten Gaspreise von diesem zurückerstattet bekommen. Insgesamt 50 Verbraucher haben mit der Klage auf die ihrer Ansicht nach unzulässig erhobenen Preisanpassungsklauseln seitens des Gasanbieters reagiert und das Verfahren gegen den Energieriesen EWE entsprechend ins Rollen gebracht. Drei Wochen stehen dem Gasversorger nun zur Verfügung, in denen er sich für oder gegen den vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich entscheiden kann.

OLG oder EuGH?

Sollte die EWE nicht auf das Angebot eingehen, so ist es gut möglich, dass letztendlich nicht das OLG Oldenburg, sondern der Europäische Gerichtshof das abschließende Urteil sprechen wird, denn die strittigen Vertragsklauseln über die Gaspreisanhebungen müssen auch EU-Richtlinien entsprechen. Doch das ist noch nicht alles an Vorwürfen, derer sich der Gasversorger erwehren muss: Nicht nur die Preisanpassungen an sich, auch deren rechtzeitige Bekanntgabe an die Kunden wird genauestens überprüft. Stellt sich hier heraus, dass diese nicht auf angemessenem Wege erfolgt ist, könnte dies weitere finanzielle Aufwendungen für den Gasversorger bedeuten.

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1 Response » to “Vergleich statt Gerichtsurteil im Gaskostenstreit?”

  1. EWE-Kunden sagt:

    Hallo, wir sind seit Jahren bei EWE und hatten eigentlich nie Probleme. Jetzt aber werden wir auch wechseln, vielleicht zu flexgas.

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