Karlsruhe gibt Gaskunden Recht

Der Gasversorger EWE hat das Nachsehen

Vom Landgericht Oldenburg über das OLG der Stadt bis zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat sich der Streitfall um Sonderverträge und Gaspreiserhöhungen seinen Weg gebahnt, nun ist das endgültige Urteil gesprochen: Der Klägergemeinschaft wurde Recht gegeben, und der Gasversorger EWE hat das Nachsehen, denn dessen Gaskostenanhebung wurde rückwirkend zumindest zum Teil als unwirksam erklärt. Inwiefern sich das auf eine Erstattung zu viel gezahlter Beträge im Zeitraum der Jahre 2004 bis 2008 auswirkt und ob jede der 56 Einzelpersonen, die sich zusammen gegen die Preiserhöhungen aufgelehnt hatten, entsprechend finanziell entschädigt wird, muss im Detail entscheiden werden.

Richtungweisend auch für andere Gasversorger

Schon einmal rückte sich die EWE selbst mit ihrer Gastarif-Politik ins schlechte Licht: mit der von der Öffentlichkeit kritisch aufgenommenen Behauptung, die Kosten erneuerbarer Energien rechtfertigten eine Teuerung der Gaspreise um mehr als 10 Prozent. Doch auch wenn andere Gasversorger ihren Kunden noch keine überdurchschnittliche Gaspreisanhebung in Rechnung gestellt haben – interessant ist das BGH-Urteil mit Sicherheit für sämtliche Energieunternehmen. Zeigt es doch, dass spezielle Vertragsangebote mit garantiertem Festpreis unter allen Umständen gewährt werden müssen. Und auch der Gaskunde wird sich seinen Gasversorger von nun an noch sorgfältiger aussuchen.

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1 Response » to “Karlsruhe gibt Gaskunden Recht”

  1. Merkantilist sagt:

    Einmal mehr müssen die Gerichte die Rechte der Verbraucher verteidigen. Hoffen wir dass die Justiz auch in Zukunft unabhängig bleibt, denn sonst droht dem Einzelnen sehr viel mehr als nur überhöhte Gaspreise.

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