Nach dem Entwurf zur Novelle für das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen sollen auch in den kommenden fünf Jahren mögliche Tarifabsprachen oder eventuelle Preismissbräuche bundesdeutscher Gasversorger verhindert werden.

Keine Marktbeherrschung durch Gasversorger möglich

Das Bundeskartellamt will durch die  Beibehaltung der bereits bestehenden Kostenkontrolle Energieriesen daran hindern, ihre Tarife ins Unermessliche schießen zu lassen. Zudem soll einer möglichen Markbeherrschung großer Gasversorger vorgebeugt werden. Sollte ein Konzern dennoch in überproportionalem Maße an seiner Preisschraube drehen, ist das Kartellamt befugt, dieser Preisgestaltung Einhalt zu gebieten und die Anhebungen der Gastarife zu untersagen. Dennoch herrscht nach Ansicht einiger Energieexperten noch kein fairer Konkurrenzkampf auf dem Markt der Gasversorger.

Strukturelle Maßnahmen für stärkeren Wettbewerb gefordert

So verlangt beispielsweise der Bundesverband der Energieabnehmer die Einführung struktureller Vorgaben, um den Gasmarkt weiter in Schwung zu halten. Denn trotz der Liberalisierung und des zunehmenden Wettbewerbes, seien noch immer Probleme hinsichtlich der Netze sowie des international frei zugänglichen Marktes an der Tagesordnung. Nichtsdestotrotz hat der Verbraucher bereits die Möglichkeit, seinen Gasversorger eigenständig zu bestimmen. Und kann dank der Gesetzesnovelle davon ausgehen, dass eine überproportionale Preisanhebung auch zukünftig nicht stattfinden wird.

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